§8 AMVO

  • Wiederkehrende Überprüfung diverser Arbeitsmittel (Kräne, Hebebühnen, selbstfahrende Arbeitsmittel, Tore, etc.)

  • Prüfintervall: jährlich (max. 15 Monate)

  • Erstellung von Prüfbefunden

  • In Zukunft auch Abnahmeprüfungen

Spielplätze

  • Spielplätze, Turnsaal, Bewegungsräume

  • Schulen, Kindergärten, Gemeinden

  • Wiederkehrende Prüfung nach ÖNORM EN 1176 und 1177

  • Prüfung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte

RWA

  • Prüfintervall: jährliche Überprüfung

  • Ausführungen gemäß: TRVB 125 S, TRVB 111, 01B 2.1 oder ÖNORM H 6029

Feuerlöscher

  • Prüfintervall: 2 Jahre gern. EN3, ÖNORM F 1053

  • Prüfaktionen bei Feuerwehren

Klima- und Lüftungsanlagen

    PSA

    • jegliche persönliche Schutzausrüstung gem. PSA-V

    Elektro- und Blitzschutz

    • Wiederkehrende Prüfung gemäß ÖVE

    Jegliche Unterweisungen gem. AStV

      Feuerschutzanschlüsse

        Brandschutzklappen

          VEXAT

            Zelte, Tribünen und Podeste

              Fluchtweg-orientierungbeleuchtung & Sicherheitsbeleuchtung

                BMA

                  Steigleitungen und Wandhydranten

                    Sprinkleranlagen

                      Wir sind für
                      Sie da.

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