§8 AMVO
Wiederkehrende Überprüfung diverser Arbeitsmittel (Kräne, Hebebühnen, selbstfahrende Arbeitsmittel, Tore, etc.)
Prüfintervall: jährlich (max. 15 Monate)
Erstellung von Prüfbefunden
In Zukunft auch Abnahmeprüfungen
Spielplätze
Spielplätze, Turnsaal, Bewegungsräume
Schulen, Kindergärten, Gemeinden
Wiederkehrende Prüfung nach ÖNORM EN 1176 und 1177
Prüfung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte
RWA
Prüfintervall: jährliche Überprüfung
Ausführungen gemäß: TRVB 125 S, TRVB 111, 01B 2.1 oder ÖNORM H 6029
Feuerlöscher
Prüfintervall: 2 Jahre gern. EN3, ÖNORM F 1053
Prüfaktionen bei Feuerwehren
Klima- und Lüftungsanlagen
PSA
jegliche persönliche Schutzausrüstung gem. PSA-V
Elektro- und Blitzschutz
Wiederkehrende Prüfung gemäß ÖVE